Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
Unterstützung und Beratung rund um die häusliche Pflege
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch in Anspruch zu nehmen:
- Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährliche Durchführung des Beratungseinsatzes
- Bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährliche Durchführung des Beratungseinsatzes
Pflegeberatung Oldenburg-Nord bietet sowohl kostenfreie Pflichtberatungstermine nach §37.3 SGB XI, als auch Individualschulungen nach §45 SGB XI in Ihrer Häuslichkeit an.
Pflegeberatung und praxisnahe Begleitung für mehr Lebensqualität
Sie haben die wertvolle, aber zugleich herausfordernde Aufgabe übernommen, einen nahestehenden Menschen zu pflegen?
Was benötigen Sie, um im Pflegealltag bei Kräften zu bleiben? Wie können Sie Ihren Alltag gestalten, um ein erfüllteres Leben zu führen?
Obwohl Sie Ihr Bestes geben, stoßen Sie an Ihre körperlichen und emotionalen Grenzen? Die Zeit für sich selbst wird immer knapper, die Erschöpfung nagt an Ihnen, und der komplexe Pflegedschungel scheint undurchdringlich?
Oftmals fällt es den pflegenden Angehörigen sowie auch den zu pflegenden Menschen gleichermaßen schwer, über die eigenen Bedürfnisse, Überforderungen und Grenzen zu kommunizieren.
Wenn Sie sich angesprochen fühlen, freue ich mich, Sie im Rahmen eines persönlichen Termines in Oldenburg auf Ihrem Weg zu begleiten.
über 500
zufriedene Kunden
1.200
Beratungen pro Jahr
38 Jahre
Berufserfahrung im Pflegebereich
Bei der für Sie kostenfreien Pflegeberatung steht Ihr Wohlbefinden im Mittelpunkt
Ihnen kreisen diverse Fragen durch den Kopf, zum Beispiel:
- Wie beantrage ich Pflegegeld oder einen Pflegegrad? Welche Anträge sind darüber hinaus zu stellen? Und wo?
- Welche Art von Pflege benötigt mein Angehöriger?
- Wo bekomme ich kostenfreie Beratung oder Schulungen?
- Wo kann ich mich zu den rechtlichen Aspekten der Pflege informieren?
- Bin ich in der Lage, die Pflege selbst zu übernehmen, und welche Alternativen gibt es?
- Welche Unterstützung gibt es, wenn ich einmal verhindert bin oder eine Pause brauche?
Individualschulungen nach §45 SGB XI
Einige Krankenkassen bieten die Kostenübernahme für eine erweiterte Individualschulung §45 SGB XI zur Förderung von pflegebezogenen Fähigkeiten und Fertigkeiten an. Diese Schulungen finden bei Ihnen Zuhause statt.
Um die pflegepraktischen Kompetenzen zu erhöhen, können diese Individualschulungen einmalig oder auch über mehrere Termine angeboten werden.
Hier ist das Ziel, die häusliche Pflegesituation zu stabilisieren und über Pflegegrundlagen und Pflegehandlungen zu informieren.
Inhalt der Schulungen können auch sein:
- Pflegehilfsmittelbedarf
- Maßnahmen zur Wohnraumanpassung
- Entlastungsleistungen
- Informationen der Leistungsansprüche in der Pflegeversicherung
- Tages-/ Nachtpflege
- Hausnotruf
- Pflegeverbrauchsartikel
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Umwandlungsanspruch
- Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Sachleistungen zur häuslichen Pflege
- Verbesserung der Pflegetechniken
- Vermeidung von Überlastung
Sprechen Sie mich gerne an.
Vorbereitung auf MDK Begutachtung
Ich unterstütze Sie auf Wunsch gerne bei der Vorbereitung auf die MDK Begutachtung.
Diese Leistung wird von den Krankenkassen nicht übernommen.
